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Ihre Feste

Wir möchten Ihre Feste so angenehm wie möglich für Sie gestalten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Anregungen und Abläufe wie Sie Ihre Feier gestalten können.

Nutzen Sie unseren Musikfragebogen

Hochzeit Geburtstag Ablauf Musik Technik

GEMA - Gebühren


Hinweise für Veranstalter
Veranstalter von öffentlichen Musikdarbietungen sind verpflichtet, ihre Veranstaltung
bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.

Wann gilt Veranstaltung als öffentlich? Dazu heißt es im Urheberrechtsgesetz:

"Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind."

Das heißt für Sie: Jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Die private Party ist also nicht öffentlich. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise kann schon ein schwieriger Grenzfall werden.

Letzte Bearbeitung: 24.01.2012