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Ihre Feste Wir möchten Ihre Feste so angenehm wie möglich für Sie gestalten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Anregungen und Abläufe wie Sie Ihre Feier gestalten können. Nutzen Sie unseren Musikfragebogen
Hinweise für Veranstalter
Veranstalter von öffentlichen Musikdarbietungen sind verpflichtet, ihre
Veranstaltung
bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Wann gilt Veranstaltung als öffentlich? Dazu heißt es im Urheberrechtsgesetz: "Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine
Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser
Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen
oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden
sind." |
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Letzte Bearbeitung: 24.01.2012
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