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Ablauf

Nutzen Sie unseren Musikfragebogen

 

Wie lange vorher muss ich buchen?

Nach Möglichkeit sollten Sie den DJ sechs Monate vor der Feier buchen. Dann können Sie sicher sein, dass ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Natürlich können Sie auch deutlich später bei uns anfragen. Häufig haben wir auch dann noch die passende Lösung.Wann findet das Vorgespräch statt?

Der DJ meldet sich 4 Wochen vor der Feier, um einen Termin für das Vorgespräch mit Ihnen zu vereinbaren. Das Vorgespräch findet dann kurze Zeit später und damit zeitnah zur Feier statt. Die Vorteile: Die allermeisten organisatorischen Details sind geklärt. Die Abläufe können jetzt genau besprochen werden. Es bleibt aber noch genügend Zeit bis zur Feier, um musikalische und technische Wünsche realisieren zu können. Auf Wunsch ist es selbstverständlich möglich, das Vorgespräch deutlich früher zu führen - etwa wenn Sie noch allerletzte Zweifel ausräumen wollen, ob der DJ auch tatsächlich zu Ihnen passt.

 

 

Wo findet das Gespräch statt?
Das Vorgespräch kann an folgenden Orten stattfinden:

Bei den DJ´s  - hier können wir jede musikalische oder technische Frage in der Regel sofort beantworten und Hörbeispiele finden.

Bei Ihnen zu Hause, was in vielen Fällen für Sie das bequemste sein wird.

In der Gastronomie, wenn wichtige Besonderheiten zu besprechen sind, die nur vor Ort gelöst werden können. Dies kommt allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Am Telefon, wenn sich z.B. wegen einer kurzfristigen Buchung ein Vorgespräch nicht mehr terminieren lässt.

GEMA:

Wichtige Informationen zur GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler.
Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr.
Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig. Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion.
Im Sinne der GEMA ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich. Sie sind nicht Bestandteil unserer Preise. Bitte geben Sie bei Ihrer GEMA-Meldung an, das wir mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeiten.
 

 


 

 





 

 

Letzte Bearbeitung: 24.01.2012